Unser Firmenprofil

  • Im Jahre 1978 wurde die Max Weland GmbH, Achstetten, als Folgefirma der Ludwig Stegmann GmbH & Co. KG, Burgrieden-Rot, von deren Eigentümer, Max Wieland gegründet. Die Verlegung war durch die Stillegung der Bahnstrecke Laupheim-Schwendi und beengte Platzverhältnisse notwendig geworden. Durch den Weitblick unseres damaligen Firmenoberhauptes wurde nach und nach unser heutiges Betriebsgelände von der Deutschen Bundesbahn erworben. Auf diesem Gelände haben wir direkten Zugang zur Bundesbahn-Hauptstrecke Ulm-Friedrichshafen. 
  • Die Max Wieland GmbH wird in der vierten Generation geführt.
  • Mit 14 AN, einem Fuhrpark von 3 LKW´s für Absetzmulden, 2 LKW´s für Abrollcontainer + Container mit aufgebautem Kran und 2 Hydraulikbagger, sowie einer 600 t Großschere sind wir auch für zukünftige Aufgaben in der Recyclingbranche gut gerüstet.
  • Seit Ende 1999 komplette Überdachung des Schrottlagers. Beim Bodenaufbau wurden als technische Rafinesse jeweils 2500 mÇ ohne Dehnfuge betoniert, so daß unser Lagerplatz ohne beaufschlagte Dehnfugen geprüft ist. Auf ein Kanalsystem konnte durch die besondere Gestaltung des Bodens gänzlich verzichtet werden. Das komplette Lager wurde durch eine geprüfte Folie (zweilagig) unter dem Beton doppelt gegen Umweltschäden abgesichert. Die anfallenden Flüssigkeiten können somit als Konzentrat entsorgt werden.
  • Seit Februar 2001 ist der Containerstandplatz befestigt und über Ölabscheider mit Koaleszenz-Stufe entwässert. Als Besonderheit haben wir eine Lagerhalle für emulsionsbehaftete Materialien. Der Bodenaufbau (hochverschleißfester, wasserdichter Beton, 2 Lagen Spezialfolie mit Drainageflies, speziell vom TÜV überwacht und genehmigt) verhindert, dass evtl. FCKW-haltige oder durch Ölabscheider nicht trennbare Stoffe ins Grundwasser oder Erdreich gelangen können. Mit der Zertifizierung gemäß DIN EN 9002 im Frühjahr 1996 waren wir der 1. DIN ISO 9002 DEKRA-geprüfte Schrottbetrieb in Deutschland. Seit dem 03.12.1997 sind wir Entsorgungsfachbetrieb und seit März 1998 Altautoannahmestelle.
  • Der Betrieb ist genehmigt nach §§ 4, 12, 13 und 19 BimSchG i. V. m. den §§ 1 und 2 Abs. 1 Nr. 2 der 4. BimSchV, den Nr. 8.9 Spalte 2, 8.11 Spalte 2 Ziff. a und b des Anhangs zur 4. BimSchV sowie § 49 Abs.1 i. V. m. § 58 LBO.